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Angaben gemäß § 5 TMG:
 
NEX Event GmbH
Rehmstraße 4
86161 Augsburg
Deutschland
 
Vertreten durch:
Moritz Tarek Knorr (Geschäftsführer)

Kontakt:
Telefon: +49 (0)173 3730928
E-Mail: info@nex-event.de
Web: www.nex-event.de

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Augsburg
Registernummer: HRB 41427

Umsatzsteuer-ID:
Ust.-IdNr.: DE455427791
Steuernummer:
103/133/30082

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Moritz Tarek Knorr
Rehmstraße 4
86161 Augsburg

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NEX Event GmbH
Stand: 09.2025
§ 1 Geltung der Bedingungen
1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen der NEX Event GmbH, Rehmstraße 4, 86161 Augsburg (nachfolgend „NEX Event“ genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt).
2.    Die AGB gelten für alle Verträge über die Planung, Organisation, Durchführung und Koordination von Veranstaltungen sowie die Vermietung und Bereitstellung von Material, Technik, Personal und sonstigen Leistungen.
3.    Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, NEX Event stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand
1.    NEX Event tritt als Eventagentur und Generalunternehmer auf. Vertragspartner des Kunden ist NEX Event, soweit die beauftragten Leistungen durch NEX Event selbst erbracht oder durch NEX Event bei Dritten eingekauft und an den Kunden weitergegeben werden.
2.    Hat der Kunde für die Veranstaltung bereits eigene Dienstleister (z. B. Catering, Location), bleibt der Kunde alleiniger Vertragspartner dieser Dienstleister. NEX Event übernimmt in diesem Fall ausschließlich die Abstimmung, nicht aber die Koordination, Verantwortung oder Haftung für deren Leistung.
3.    Veranstalter im rechtlichen Sinn ist der Kunde, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Veranstaltung, insbesondere für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Versammlungsstättenverordnung, Jugendschutz, Brandschutz, Sicherheitsauflagen, GEMA).

§ 3 Angebot und Vertragsschluss
1.    Angebote von NEX Event sind freibleibend und unverbindlich.
2.    Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch NEX Event oder mit Beginn der Vertragsdurchführung zustande.
3.    Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1.    Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.    Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt fällig.
3.    NEX Event ist berechtigt, Vorauszahlungen oder angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
4.    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist NEX Event berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

§ 5 Stornierungen durch den Kunden
1.    Der Kunde kann von einem geschlossenen Vertrag zurücktreten. Stornierungen bedürfen der Schriftform.
2.    Es gelten folgende Stornopauschalen, berechnet auf die vereinbarte Auftragssumme:
o    Rücktritt nach Vertragsabschluss: 25 %
o    bis 8 Wochen vor Veranstaltung: 50 %
o    bis 4 Wochen vor Veranstaltung: 75 %
o    bis 2 Wochen vor Veranstaltung: 90 %
o    innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltung: 100 %
3.    Fremdleistungen (z. B. Catering, Technik, Location, Künstler), die durch NEX Event im Auftrag des Kunden gebucht wurden, sind im Falle einer Stornierung durch den Kunden immer in voller Höhe zu vergüten, sofern der jeweilige Dienstleister keine anderweitigen Stornobedingungen akzeptiert.

§ 6 Pflichten des Kunden
1.    Der Kunde ist verpflichtet, alle behördlich notwendigen Genehmigungen, Anzeigen und Erlaubnisse (z. B. GEMA, Jugendschutz, Polizei- oder Ordnungsamtsauflagen, Versammlungsstättenverordnung) rechtzeitig einzuholen, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
2.    Der Kunde ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung auf eigene Kosten abzuschließen und NEX Event auf Verlangen den Nachweis vorzulegen.
3.    Der Kunde trägt die Verantwortung für sein Publikum und seine Gäste. Für Beschädigungen, Verlust oder sonstige Schäden an Miet- und Veranstaltungsgegenständen, die durch Gäste, Dritte oder eigenes Personal verursacht werden, haftet der Kunde in voller Höhe.
4.    Der Kunde hat für die ordnungsgemäße Stromversorgung, die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben und die Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege Sorge zu tragen, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich von NEX Event übernommen werden.

§ 7 Mietgegenstände und Rückgabe
1.    Alle von NEX Event bereitgestellten oder vermittelten Mietgegenstände bleiben Eigentum von NEX Event oder des jeweiligen Dienstleisters.
2.    Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
3.    Fehlmengen, Bruch, Verschmutzung oder Beschädigungen werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert bzw. zu den tatsächlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
4.    Erfolgt die Rückgabe verspätet, ist NEX Event berechtigt, die jeweils fällige Tagesmiete für jeden angefangenen Tag nachzuberechnen.

§ 8 Haftung
1.    NEX Event haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.    Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NEX Event nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3.    Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
4.    Die Haftung von NEX Event ist der Höhe nach in jedem Fall auf die Auftragssumme begrenzt.
5.    Für Fremdleistungen von Subunternehmern, die nicht über NEX Event gebucht wurden, übernimmt NEX Event keine Haftung.

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
1.    An Entwürfen, Konzepten, Planungsunterlagen, Fotos und sonstigen Leistungen von NEX Event bestehen Urheberrechte.
2.    Mit vollständiger Zahlung erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht für die vereinbarte Veranstaltung. Weitergehende Nutzungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von NEX Event.
3.    NEX Event ist berechtigt, Bild- und Videomaterial der von ihr organisierten Veranstaltungen für Eigenwerbung zu verwenden, soweit der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von NEX Event und den Vorgaben der DSGVO.

§ 11 Schlussbestimmungen
1.    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg, soweit gesetzlich zulässig.
3.    Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
4.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Impressum & AGB

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